Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 15. August 2014 die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung für den Januskinase 1/2 (JAK)-Inhibitor Ruxolitinib (Jakavi®) veröffentlicht und entsprechend dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft, ob Ruxolitinib gegenüber der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird vom IQWiG im Vergleich zu „best supportive care“ (BSC) mit Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen eingestuft.1Mehr lesen »Ruxolitinib: IQWiG sieht Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen bei Myelofibrose
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