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Marinomed Biotech AG beschließt Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch Ausgabe von 154.053 auf Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 5 je Aktie

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Marinomed Biotech AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

Marinomed Biotech AG beschließt Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch Ausgabe von 154.053 auf Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 5 je Aktie

18.09.2024 / 17:21 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Korneuburg, Österreich, am 18. September 2024Marinomed Biotech AG (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand heute beschlossen hat, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 154.053 durch Ausgabe von 154.053 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 1.694.583 gegen Bareinzahlung zu erhöhen. Die neuen Aktien werden aus dem genehmigten Kapital 2024 ausgegeben und unterliegen dem Direktausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie beträgt EUR 5, sodass der Gesamtausgabebetrag EUR 770.265 beträgt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dieser Kapitalerhöhung am heutigen Tag unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Vorstand zugestimmt.

Alle 154.053 neuen Aktien sind zu diesen Ausgabebedingungen von insgesamt elf Investoren, darunter auch Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands, gezeichnet worden.

Die Gesellschaft führt die Verhandlungen mit einem weiteren Investor über eine mögliche zweite Kapitalerhöhung über weitere bis zu 154.053 neue, aus dem genehmigten Kapital 2024 auszugebende Aktien, die gemäß der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre ausgegeben werden würden, fort. Die tatsächliche Umsetzung dieser zweiten Kapitalerhöhung ist abhängig vom Ausgang der konkreten Verhandlungen mit dem Investor, vom Abschluss der jeweiligen Transaktionsdokumente sowie der Beschlussfassung durch Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft. Für die zweite Kapitalerhöhung ist zudem ein Bericht zum geplanten Ausschluss des Bezugsrechts mindestens zwei Wochen vor dem erforderlichen Aufsichtsratsbeschluss zu veröffentlichen. Außerdem bestehen im Sanierungsverfahren (für die zweite Kapitalerhöhung noch ausstehende) Zustimmungserfordernisse durch die Sanierungsverwalterin.

+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++

Ende der Insiderinformation


18.09.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com