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Marinomed Biotech AG legt Preisband für mögliche 10% Kapitalerhöhung sowie für mögliche zweite Kapitalerhöhung, jeweils unter Bezugsrechtsausschluss, fest

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Marinomed Biotech AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

Marinomed Biotech AG legt Preisband für mögliche 10% Kapitalerhöhung sowie für mögliche zweite Kapitalerhöhung, jeweils unter Bezugsrechtsausschluss, fest

15.09.2024 / 17:49 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Korneuburg, Österreich, am 15. September 2024Marinomed Biotech AG (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand heute beschloss, für eine mögliche Kapitalerhöhung über bis zu 154.053 neue, aus dem Genehmigten Kapital 2024 auszugebende Aktien, die dem Direktausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre unterliegen (die „Erste Kapitalerhöhung“; zur Evaluierung dieser Kapitalmaßnahme siehe ad hoc Mitteilung vom 02.09.2024), ein Preisband von EUR 4,90 bis maximal EUR 5,20 je neuer Aktie festzulegen. Innerhalb dieses Preisbands kann der Vorstand, abhängig von den finalen Verhandlungen mit ausgewählten Investoren und der Zustimmung des Aufsichtsrats, die Durchführung der Ersten Kapitalerhöhung (an welcher voraussichtlich auch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats teilnehmen würden) beschließen und den Angebotspreis endgültig festlegen. Das Volumen der Ersten Kapitalerhöhung entspricht bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung soll insbesondere zur Finanzierung der laufenden Kosten im Sanierungsverfahren, zur Finanzierung eines Teils des Sanierungsplanvorschlags sowie für Kosten der Fortführung des operativen Geschäfts verwendet werden.

Weiters verhandelt die Gesellschaft mit einem weiteren Investor eine mögliche zweite Kapitalerhöhung über weitere bis zu 154.053 neue, aus dem Genehmigten Kapital 2024 auszugebende Aktien, die gemäß der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre in § 5 Abs 6 der Satzung der Gesellschaft ausgegeben werden würden (die „Zweite Kapitalerhöhung“). Für die mögliche Zweite Kapitalerhöhung beschloss der Vorstand dasselbe Preisband je neuer Aktie, wobei der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats und nach Erfüllung der sonstigen erforderlichen Voraussetzungen – denselben Angebotspreis wie jenen für die Erste Kapitalerhöhung auch für die Zweite Kapitalerhöhung festzulegen beabsichtigt.

Die tatsächliche Umsetzung der jeweiligen Kapitalerhöhung ist abhängig vom Ausgang der konkreten Verhandlungen mit den jeweiligen Investoren und vom Abschluss der jeweiligen Transaktionsdokumente. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden noch keine Zeichnungsverträge geschlossen und es liegen keine verbindlichen Zeichnungserklärungen von Investoren für eine der beiden Kapitalerhöhungen vor. Neben den jeweils erforderlichen weiteren Beschlussfassungen des Vorstands und den Zustimmungen des Aufsichtsrats ist für die Zweite Kapitalerhöhung zudem ein Bericht zum geplanten Ausschluss des Bezugsrechts mindestens zwei Wochen vor dem erforderlichen Aufsichtsratsbeschluss zu veröffentlichen. Zudem bestehen im Sanierungsverfahren Zustimmungserfordernisse durch die Sanierungsverwalterin. Diese Zustimmung wurden noch für keine der beiden Kapitalerhöhungen eingeholt.

+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++
 

Ende der Insiderinformation


15.09.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com