Guter Leumund als sensibles Unternehmenskapital

Wie Unternehmen sich gegen üble Nachrede wehren können

Ein seriöses Firmen-Image ist für jedes Unternehmen überlebenswichtig – umso mehr im Internetzeitalter, wo negative Schlagzeilen Ewigkeitswert erhalten. Doch wieviel Aufwand ein Unternehmen in seine positive Außendarstellung auch stecken mag: „Ein geschickt gestreuter Verdacht oder eine falsche Anschuldigung kann den Leumund so nachhaltig beschädigen, dass am Ende sogar die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens auf dem Spiel steht“, weiß Marcus R. Lentz, Ermittlungsexperte und Geschäftsführer der international operierenden Detektei Lentz. Vom Wurstfabrikanten bis zum Computerspiele-Entwickler, von der Schnellimbiss- bis zur Kfz-Werkstatt-Kette – sie alle gerieten schon einmal mit negativen Meldungen in die Schlagzeilen. Nicht wenige Unternehmen schlittern in der Folge schlimmer Gerüchte sogar in die Pleite, vor allem im Mittelstand. Wie aber können sich Unternehmen vor Angriffen auf ihre Reputation schützen?

Wann ist es Verleumdung?

Natürlich steckt nicht hinter jeder negativen Stellungnahme zu einem Unternehmen gleich eine groß angelegte Rufmord-Kampagne. Gekündigte Mitarbeiter und unzufriedene Kunden hinterlassen heute schnell einmal eine schlechte Bewertung auf entsprechenden Online-Plattformen – dagegen hilft nur, vorsorglich möglichst gute Beziehungen zu pflegen. Nehmen die negativen Einträge aber plötzlich überhand, können auch durchaus Konkurrenten dahinter stecken, die sich durch eine „gekaufte“ Abwertung des Mitbewerbers Marktvorteile verschaffen wollen. Werden dazu wissentlich falsche Behauptungen oder gar Anschuldigungen an die Adresse eines Unternehmens oder seiner Führung verbreitet, liegt definitiv der Tatbestand einer Verleumdung vor. Misstrauisch werden sollten User immer dann, wenn ein Unternehmen jahrelang eine gute Reputation hatte und sich plötzliche negative Schlagzeilen und Bewertungen häufen. Dies kann ein sicheres Anzeichen sein, dass Mitbewerber dahinter stecken. Dagegen können und sollten Betroffene sich unbedingt wehren, rät Chefermittler Marcus R. Lentz. Auch sollte man sich – was bei Google problemlos möglich ist – die anderen Bewertungen dieser User anschauen. Wenn ein User Orte in ganz Deutschland bewertet, das heißt ein Kino in Hamburg, ein Eiscafé in München und einen Friseur in Frankfurt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich nicht um einen „echten“ User handelt. Erfahrungsgemäß bewerten User immer Orte in ihrer Nähe.

Leumundsprüfung bringt Licht ins Dunkel

Dabei ist schnelles Handeln gefragt, um den Schaden so gut wie möglich zu begrenzen: „Häufig kann die professionelle Recherche versierter Ermittler im Rahmen einer Leumundsprüfung die Quelle der verleumderischen Falschinformation aufdecken“, weiß Lentz. Wo möglich, werden dabei auch gerichtsverwertbare Beweise gesichert, die es dem Geschädigten erlauben, dem Treiben der Rufschädiger auch juristisch den Riegel vorzuschieben. Lässt sich ein konkreter Schaden beziffern, sind sogar Schadensersatzforderungen möglich. „Ein bekanntes süddeutsches Architekturbüro wandte sich an uns, weil innerhalb weniger Wochen auf mehreren Onlineseiten über 50 negative Bewertungen und abfällige Erfahrungsberichte aufgetaucht waren. Das hatte Bedenken bei einem großen Auftraggeber geweckt und das Unternehmen deshalb eine wichtige Ausschreibung verloren“, berichtet der Chef der Detektei Lentz. Da parallel noch eine weitere, große Bewerbung lief, war schnelles Handeln angezeigt.

Die erfahrenen Ermittler fanden schnell heraus, dass die Posts und Kommentare von insgesamt drei verschiedenen IP-Adressen stammten – und stellten dem Auftraggeber der gekauften Bewertungen eine Falle. „Wie sich herausstellte, war die Quelle der Rufmordkampagne der größte Konkurrent unseres Mandanten. Rund ein Drittel der entgangenen Auftragssumme wurde ihm daraufhin im Rahmen einer Schadensersatzklage zugesprochen.“ Dabei hatte der unlautere Mitbewerber noch Glück: Für die Verbreitung übler Nachrede können in bestimmten Fällen sogar Haftstrafen verhängt werden. Für die Architekten ging der Fall glimpflich aus, sie erreichten mit dem Richterspruch sogar relativ schnell die Löschung der falschen Negativ-Bewertungen. „Viele Betroffene warten aber zu lange ab, bis sie tätig werden oder sich kompetente Hilfe suchen“, weiß Lentz. Fatalerweise lässt die gerade die Sorge vor einem Imageverlust der Demontage ihres öffentlichen Renommees oft über längere Zeit hinweg tatenlos zusehen.

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